Strafrecht, Steuerstrafrecht
„Im Visier der Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung?“
Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Werden Sie einer Straftat beschuldigt? Wer sich dem Vorwurf einer Straftat gegenüber sieht, der sollte sich frühzeitig durch einen Anwalt vertreten lassen. Neben der Gewährung eines fairen Verfahrens wirkt der Verteidiger bereits im Ermittlungsverfahren im Interesse des Beschuldigten mit. Er zeigt Ermittlungsansätze auf, und kann so schon frühzeitig auf eine umfassende Ermittlung, einschließlich der entlastenden Aspekte hinwirken. Mit dem Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben ist nicht zu spaßen; hier ist eine frühzeitige und professionelle Vertretung Ihrer Interessen durch den Anwalt gefordert.
Ob als Zeugenbeistand, Opferanwalt oder Verteidiger: wir übernehmen Ihre Interessenvertretung.
Als Anwalts- und Steuerkanzlei vertreten wir auch in Steuerstrafverfahren. Hierbei stellt die strafbefreiende Selbstanzeige ebenso wie die Verteidigung in laufenden Steuerermittlungsverfahren einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.