Arbeitsrecht 

„Gut zu wissen“

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: es ist gut zu wissen, welche Rechte und Pflichten beiden Seiten obliegen. Neben Fragen der Arbeitsvergütung, steueroptimierten Vergütungsstrukturen, Lohnfortzahlung und anderen Bereichen des „laufenden“ Arbeitsverhältnisses, beraten und begleiten wir Ihre Rechtsinteressen bei Begründung neuer Arbeitsverhältnisse, ebenso bei der Beendigung von Anstellungsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvereinbarungen, Abfindungsregelungen u.a.).

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