Betreuungsrecht

„Leben, aber selbstbestimmt“

Keiner will es sich eingestehen, aber jeden kann es treffen: von jetzt auf gleich, etwa infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, kann die Fähigkeit für sich selbst zu sorgen und zu entscheiden, eingeschränkt sein. Dann ist die Bestellung eines Betreuers erforderlich. Der Betreuer wird gerichtlich bestellt und nimmt die Interessen des Betreuten wahr. Durch frühzeitige Errichtung von Vollmachten können Sie hier vorsorgen. Auch der Anwalt, der von Berufs wegen über das erforderliche Fachwissen verfügt, kann im Bereich der Vermögenssorge und Vermögensverwaltung als Betreuer helfen.

Aber auch auf Seiten eines als Betreuer eingesetzten Angehörigen können sich Fragen zu den Befugnissen, zu den Rechten und Pflichten eines Betreuers ergeben.

Als Spezialistin rund um das Thema Betreuung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Roeren-Bergs als Ansprechpartnerin zur Verfügung.