Erbrecht

„Versteht Ihr Euch noch oder habt Ihr schon geteilt?“

Dieser Ausspruch aus dem Volksmund enthält viel Wahrheit. Die Abwicklung eines Nachlasses ist leider oft Anlass für Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen. Grund ist hierbei weniger, was der Verstorbene in einem Testament geregelt hat, sondern viel eher was er nicht geregelt hat. Auch hier gilt: Vorsorge zu Lebzeiten ist der beste Schutz vor Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments, eines Erbvertrages oder anderer Verfügungen von Todes wegen. Als Anwalts- und Steuerkanzlei beraten wir Sie und Ihre Angehörigen hierbei selbstverständlich auch zu der steuerlichen Optimierung von Erbregelungen.

Sie selbst sind Erbe geworden? Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist? Wie erfahre ich, wer Erbe geworden ist? All dies sind Fragen, die sich stellen und im Eintrittsfall schnellstmöglich zu klären sind. Und auch hier gilt: Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Hier können wir Ihnen helfen, von der Erfüllung der Pflichten gegenüber dem Nachlassgericht über die Vorbereitung der Eröffnung des Testamentes bis hin zur geordneten Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Auch übernehmen wir  auf Wunsch die Korrespondenz mit Behörden, Banken und Versicherungen.