Honorar: „Wie teuer ist mein Rechtsanwalt?“

Als Rechtsanwälte unterliegen wir für die Berechnung des Anwaltshonorars dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vereinfacht gesagt bemisst sich die Höhe des Anwaltshonorars nach dem wirtschaftlichen Wert des Beratungs- bzw. Streitgegenstandes für den Mandanten. Geht es z. B. um einen Kaufvertrag, dann errechnet sich der Honorarrahmen prozentual aus dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis. Für die konkrete Gebührenhöhe innerhalb des Gebührenrahmens ist dann auf den zeitlichen Aufwand für den Anwalt, die Dauer sowie den Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit abzustellen. Daneben sieht das RVG auch die Möglichkeit der Vereinbarung von Sonderhonoraren vor.

Wir legen großen Wert auf Transparenz. Sprechen Sie uns an und wir geben Ihnen gerne Auskunft über die Berechnung und Höhe unseres Honorars für Ihr Beratungsanliegen bzw. Ihren Auftrag.