Digitale Zugänglichkeit – Eine Website für alle
Als Rechtsanwältin ist mir der gleichberechtigte Zugang zu Information und Beratung ein besonderes Anliegen.
Dazu gehört für mich auch, dass meine Website von möglichst vielen Menschen einfach und barrierearm genutzt
werden kann – unabhängig von Alter, technischen Kenntnissen oder individuellen Einschränkungen.
Die Gestaltung dieser Internetseite folgt daher den Grundgedanken des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
und orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG).
Auch wenn ich als freiberuflich tätige Anwältin nicht gesetzlich zu einer umfangreichen barrierefreundlichen
Umsetzung meiner Website verpflichtet bin, halte ich sie für ein wichtiges Zeichen von Respekt, Verantwortung
und Professionalität.
Warum Barrierefreiheit mir wichtig ist
- Der Zugang zu Recht und Information sollte niemandem erschwert werden. Wer juristischen Rat sucht,
soll die wesentlichen Inhalte meiner Website ohne unnötige Hürden finden können. - Eine gut lesbare, klare und strukturierte Website kommt allen Besucherinnen und Besuchern zugute –
auch jenen, die ein Smartphone oder ein kleineres Display nutzen. - Eine inklusive digitale Kommunikation entspricht meiner beruflichen Haltung: zuhören, verstehen
und faire Teilhabe ermöglichen.
Was Barrierefreiheit im Internet bedeutet
Barrierefreiheit im Internet bedeutet nicht nur, dass eine Website für Menschen mit Seh- oder
Hörbeeinträchtigungen nutzbar ist. Sie umfasst auch:
- ausreichende Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen,
- verständliche Sprache und klar gegliederte Inhalte,
- eine einfache, nachvollziehbare Navigation,
- beschreibende Alternativtexte für aussagekräftige Bilder,
- und eine Bedienbarkeit per Tastatur ohne Maus.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder haben Sie Anregungen zur weiteren Verbesserung, freue ich mich über Ihre Rückmeldung:
info@roeren-bergs.de